Verfasst: Sa 16. Okt 2004, 10:38
ups, Asche auf mein "Haupt" 
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https://rtcw-city.de/
Das ist soo nicht ganz richtig, das NS-Symbolen in Maps verboten sind.RollerCoaster hat recht, daß Maps mit NS-Symbolen in Deutschland verboten sind.
Ich halte das "entschärfen" von Maps eher für eine SCHLECHTE Idee.Und wenn er diese betroffenen Maps bearbeitet und somit entschärft ist das nicht gerade eine schlechte Idee.
Wenn immer nur die klügeren nachgeben regieren bald die Dummen die Welt|FaL|RollerCoaster hat geschrieben:Somit gibt der Klügere nach!
Wenn nun ein (wohl sicher in der Mehrzahl) ausländischer Mapper, (s)eineWolfVox hat am: Okt 15, 2004 3:55 am geschrieben:
Was ist genau ein Nazi-Symbol: Ein damaliges Plakat (ohne HK) als PIC,
welches z.B. die Wehrmacht o.ä. verherrlicht / zum Eintritt auffordert ?
Gilt dies auch für ein solche Plakate, die nicht in deutscher Sprache sind,
dafür aber das HK, den Reichsadler oder eine Person des III.Reichs abbildet ?
Noch lobenswerter (und wie man u.a. von dir lesen kann wohl auchZunächst mal ein dickes Lob an Roller Coster das er sich die Arbeit macht die Maps von überflüsigen Müll zu befreien.
Zitat entnommen von hier: http://www.ipn.uni-kiel.de/projekte/pisa/index.htmlDie internationale Schulleistungsstudie PISA (Programme for International Student Assessment)
ist ein Projekt der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development).
Ziel des Programms ist es, in den beteiligten Ländern die Fähigkeiten und Fertigkeiten
von 15-jährigen Jugendlichen zu messen.
Dabei kommt es weniger darauf an herauszufinden, wie gut sie die
schulischen Anforderungen des jeweiligen Bildungssystems meistern.
Es interessiert vielmehr, wie gut sie darauf vorbereitet sind,
den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.
Ich denke, das Problem für die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdendewenn die entwickler von ET (gratis und frei zum download) auf hakenkreuze u.s.w. schon freiwillig "verzichten" wird das schon einen guten grund haben, oder???
Der ersten Punkt ist, so weit ich ALLE Meinungen richtig interpretiere,kurzfassung:
Für Jugendliche wie für Erwachsene verboten ist gemäß StGB die Verbreitung von Produkten, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwenden (z.B. Hakenkreuze)
was die rechtslage in der BRD angeht, hat RollerCoaster also vollkommen recht. auf mehr wollte er auch nicht hinweisen, ich verstehe das ganze drumherum deswegen nicht.