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Verfasst: So 11. Jul 2004, 03:19
von Mad Max(GER)
WolfVox (GER) hat geschrieben:
Welche Begriffe (ver-)stecken (sich) in der Berufsbezeichnung: "Staatsanwalt" ?
NICHT die Definition eines Rechtsanwalts, da bei den Beiden sicher ein nicht zu unterschätzender Unterschied vorhanden ist.
Zu dem ersten Genannten muss ich immer hin wenn ich ne Hausdurchsuchung beantragen will,u.s.w !!
Mal was anderes! @ WolfVox
Hast du eine Tastatur mit übergroßen Tasten
Du musst ja schon Finger wie n Yeti haben!!
Soviel wie du immer schreibst

:harhar:

Verfasst: So 11. Jul 2004, 10:53
von tspoon
@wolfvox
ich weiss zwar nicht was du wieder in meinen paar sätzen alles reininterprettierst aber egal, er fragt wo er das game bekommt und du hast nix besseres zutun ihn gleich mal als unter 18 hinzustellen und ihm zusagen das geht dann eh nicht was aber falsch ist.
du hast selbst geschrieben:
Indiziert bedeutet: Das Spiel (hier RtCW) darf Jugendlichen nicht zugänglich(=verkauft, verliehen usw.) gemacht werden.
D.h. Ein indiziertes Spiel ist NICHT für U18 geeignet, noch vom (Jugendschutz-)Gesetz für dich / andere UNTER 18 Jahre freigegeben.
da steht nirgendsdas er es nicht spielen darf, ist wie mit drogen besitz/verkauf/kauf verboten, verbrauch erlaubt

.
und zu dem anmachen sagen wir "antworten ohne antwort" triffts besser hast bis jetzt nicht ein wort darüber geschrieben wo er es bekommen könnte. nur rumgelabert das er es eh nicht bekommt bla bla.
also nochmal für den rtcwjunger. freund in österreich oder schweiz suchen über den kaufen und nachhause schicken lassen. und gut ist da kann das gesetz garnix machen. da sich kein verkäufer gegen das deutsche jugendschutzgesetz verstossen hat was die alters beschränkung betrifft. da es in österreich oder schweiz erlaubt ist rtcw zukaufen wenn man unter 18 ist

. maximal kann die polizei das paket abfangen aber wenn als empfänger dein vater drin steht können sie auch nix machen.
achso ganz vergessen wenn man anzeige wegen betrugs gegen unbekannt macht kommt der staatsanwalt ins spiel. der ermittelt dann gegen den vertagspartner "verkäufer" und bekommt deine adresse 100% raus. der brauch nicht mal deine kontodaten oder ähnliches da langt der name in der verdächtigen liste. ich brauch meine aussagen bestimmt nicht mit links zu rechtfertigen, wenn du das gesetz nicht kennst. ausserdem wäre ein ermittlungsverfahren eh sinnlos weil es sich um einen zugeringen betrag handelt und das verfahren wegen öffentlichen desintresse eh vorabbeendet würde.
Verfasst: So 11. Jul 2004, 13:18
von Cooper
RoFl
Da wollte einer was wissen wo ein Online-shop ist und dann sowas .....
Was ein Glück das ich Versichert bin *fg*
Gruß Cooper
Verfasst: So 11. Jul 2004, 13:36
von gixmo
freund in österreich oder schweiz suchen
hab ich schon erwähnt das ich in der schweiz wohne?
naja, ich wollte wirklich nur n online-shop wissen, wo ich das teil bestellen kann... hm....
ach ja: ist euch bewusst das wir über ein pc-spiel reden und nicht über eine lieferung rauschgift???
naja, ich glaub ich überleg mir nochma rtcw mp zu zoggen, wenn so typen wie ihr auf den servern seit

Verfasst: So 11. Jul 2004, 13:46
von Mad Max(GER)
gixmo hat geschrieben:
ach ja: ist euch bewusst das wir über ein pc-spiel reden und nicht über eine lieferung rauschgift???)
Das hab ich mir auch schon die ganze Zeit überlegt
Aber probiers mal hier,vieleicht klapps ja da!!
http://shop.pc4all.ch/index.php?cPath=55_313
Verfasst: So 11. Jul 2004, 14:03
von gixmo
DANKE! grad bestellt (mauahahah vorfreude

)
Verfasst: So 11. Jul 2004, 14:44
von Monk
Wir sehen uns auf dem 4bs Server

Verfasst: So 11. Jul 2004, 14:59
von City][Schubi
Es ist manchmal schon unglaublich, wie man hier versucht Leuten zu helfen...

Verfasst: So 11. Jul 2004, 16:51
von Master Mayhem
gixmo hat geschrieben:
naja, ich glaub ich überleg mir nochma rtcw mp zu zoggen, wenn so typen wie ihr auf den servern seit

das ist nur gesunder kampfgeist - gib uns ne waffe in die hand und wir schießen schweigend
mfg tyler
Verfasst: So 11. Jul 2004, 17:18
von WolfVox (GER)
@Mad Max(GER)
Hast du eine Tastatur mit übergroßen Tasten
Logitech Internet-Navigator - scheinbar ist diese "auch" zum Schreiben geeignet
@tspoon
ich weiss zwar nicht was du wieder in meinen paar sätzen alles reininterprettierst aber egal, er fragt wo er das game bekommt und du hast nix besseres zutun ihn gleich mal als unter 18 hinzustellen und ihm zusagen das geht dann eh nicht was aber falsch ist(...)
Ich habe EINZIG gixmo auf die Indizierung von RtCW hingewiesen und (falls er noch U18 ist) er RtCW "nicht offiziell" bekommen kann.
Von nicht spielen dürfen ( U/Ü18 ) steht - ausser in deinem Posting - hier "NICHTS" - weder von mir, noch jemand anderem.
Mehr "KANNST" du zwar in meine (oder andere) Postings hinein interpretieren - "LEIDER" steht aber nichts davon drin.
Frage:
Warum kaufst du / ein anderer nicht RtCW für ihn (Kontakt z.B. via PM) und jegliche Diskussionen wären überflüssig... ?
Bevor ichs vergesse: Danke für deine Ausführungen zu den Aufgaben eines Staatsanwalts.
Vor allem die Zeile, wo vom "öffentlichen Desinteresse" die Sprache ist.
@City][Schubi
Es ist manchmal schon unglaublich, wie man hier versucht Leuten zu helfen...
Na ja...
Eine ernsthaft geführte Diskussion, auch oder gerade über das Thema indizierte Games, schadet sicher keinem (Spiele-)Forum.
Ich denke, das gerade mit solch einem Meinungsaustausch mehr Leuten geholfen wird als mit 10 Links zu Online-Shops.
In diesem Sinne: Denk(t) mal über diese beiden Sätze nach, bevor das ganze Thema nur mit Polemik gespickt wird - danke

Verfasst: So 11. Jul 2004, 18:30
von deluxe34tr
Und
HIER gibt es das Spiel auch.
Verfasst: So 11. Jul 2004, 18:56
von WolfVox (GER)
@deluxe34tr
Für "knapp" £ 15,60(=Britische PFUND - nicht Euro) kein schlechter Deal für die "RtCW- Special Edition" - keine Frage.
Gegenüber Call Of Duty "Game Of The Year Edition" für £ 24.99 ist es sogar gerade zu ein Schnäppchen
P.S. Heutiger Stand: 1 Pfund = ca. 1,50 Euro

Verfasst: So 11. Jul 2004, 19:08
von gixmo
hm.. aso ich hab ca 30euro (1sfr=ca 1.5euro) jetzt bezahlt... aba das meiste ist eh für den versand draufgegangen (ca 10euro) das nervt mich n bischen, aba dafür muss ich jetzt mein arsch ned bewegen

Verfasst: So 11. Jul 2004, 20:18
von WolfVox (GER)
@Gixmo
...(1sfr=ca 1.5euro)...
Schön wärs ...zumindest für die Schweizer, wenn der Franken so viel (Mehr-)Wert gegenüber dem Euro hätte
(aktueller Stand) 1 Schweizer Franken = 0,6588 Euro (Mittelkurs)
oder 1 Euro = 1,5180 Schweizer Franken (Mittelkurs)
Schau mal hier:
http://waehrungen.onvista.de/devisen-rechner.html
Während die Frage noch offen wäre, warum du (wenn du doch in der Schweiz wohnst) eigentlich mit Euro bezahlst ?
...und trotzdem Versandkosten (ähnlich wie ein Auslandsversand) mit 10 Euro be-"rappen" darfst ?
Aber das Alles ist momentan eh wurs(ch)t.
Du hälst "demnächst" (hoffentlich) dein RtCW in den Händen und wir hätten das Problem damit (hier) auch geklärt
P.S. Da es sich z.B. bei einer Indizierung um ein rein
deutsches (Jugendschutz-)Gesetz handelt,
KANN sich ein anderes Land zwar daran orientieren, verpflichtet ist es dazu aber noch lange nicht sich auch daran zu halten.
Siehe die Schweiz oder Österreich, die das Thema(=Jugendschutz) "auf ihre Art" handhaben.
...oder die deutschen USK-Vorschläge sogar völlig ignorieren.
Aaaber wir wissen ja alle, dass legale Dinge nicht halb so interessant sind, wie solche, die illegal oder sogar verboten sind

Verfasst: So 11. Jul 2004, 20:43
von SkalpjaeGER
Hallo!

Habe mir die Beiträge hier mal reingezogen

Ohne viele Worte sage ich dazu, tspoon hat recht.
Sehr positiv fand ich die Aussage das er mal was richtiges zocken will

RTCW für richtige Männer

ET für den Rest. HE HE