Quelle => http://portale.web.de/Computer/msg/6111084/Berlin - Illegale Kopien von Musik und Filmen bleiben auch für den privaten Gebrauch strafbar.
Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 die Strafprozessordnung.
Dieser zufolge kann der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so. Eine ursprünglich bei der Modernisierung des Urheberrechts geplante "Bagatellklausel" wurde auf
Betreiben der Union aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf gestrichen.
Der Klausel zufolge sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering sei und sie nur dem Privatgebrauch dienten.
Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden.
Für die Verbraucher ändert sich damit nach der Gesetzesänderung, die voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, nichts.
Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin erlaubt.
Mit Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis belegt ist das Knacken eines Kopierschutzes.
Damit sind alle DVDs und auch vor allem die populärsten CDs ausgestattet.
Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers gebe es nicht, betonte Zypries.
Unzulässig bleibt auch eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet.
Wer rechtswidrig erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.
Einen neuen Weg geht das Gesetz bei der Vergütung der Urheber. Sie soll künftig zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen
Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Der Betrag soll "angemessen" sein.
Gesetzlich festgeschrieben wird eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts.
In Streitfällen entscheidet eine Schiedsstelle oder als einzige Instanz das Oberlandesgericht.
Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt.
Der Zypries-Entwurf regelt auch den Umgang mit zukünftigen Nutzungsarten. Bisher muss ein Verwerter, der ein Werk auf neue Art - etwa auf
CD - nutzen will, sich mit Urhebern oder Erben einigen. Nun kann ein Urheber schon jetzt im voraus über die Veröffentlichung seiner Werke auf
zukünftigen Medien entscheiden. Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archiven dürfen ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zeigen.
Der seit Monaten andauernde Streit um die Neufassung des Urheberrechts ging auch nach dem Kabinettsbeschluss weiter. Der Deutsche Kulturrat,
die Unions-Rechtspolitiker Jürgen Gehb und Günter Krings begrüßten ebenso wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) den Wegfall der
Bagatellklausel. Der Entwurf trage dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum, der Wissensgesellschaft und den Interessen von
Industrie und Verbraucher Rechnung. Eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" sei nicht zu befürchten, sagte Neumann auf Anfrage.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hält die Reform nur teilweise für gelungen.
Die Rechtspolitikerin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sah in dem Wegfall der Bagatellklausel eine herbe Niederlage für Zypries.
Es bestehe aber weiterhin Beratungsbedarf. Die Grünen-Politiker Grietje Bettin und Jerzy Montag kritisierten, dass Zypries die Klausel aufgegeben
hat. Der Entwurf sei geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Zypries sprach von einem tragbaren Kompromiss.
Rot-Grün hatte das Gesetzesvorhaben schon 2003 begonnen, wegen der vorgezogenen Bundestagswahl aber nicht mehr verabschiedet.
Der jetzt beschlossene Entwurf basiert auf der ursprünglichen Vorlage.
© dpa - Meldung vom 22.03.2006 17:06 Uhr
Persönliche Anmerkung dazu:
Wenn es (AKTUELL!) sonst keine wichtigeren Probleme für unsere Politiker zu lösen gibt bin ich ja beruhigt