Nach ca. 30 Jahren ist das Spiel "Wolfenstein 3D" und sein Nachfolger "Spear Of Destiny" von der USK offiziell mit einer Freigabe versehen worden. Die 1992 beschlagnahmten bzw. indizierten Games können nun ganz normal verkauft bzw. vertrieben werden. Während "Wolfenstein 3D" von der USK eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hat, wurde der Nachfolger mit keiner Jugendfreigabe versehen und darf daher erst ab 18 erworben werden.
Bei beiden Spielen wurde die sogenannte Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) berücksichtigt (bedeutet es sind alle Symbole etc. vorhanden) und ermöglichte damit eine Änderung der Prüfpraxis bei der USK. Wer bisher also noch nicht "Wolfenstein 3D" und "Spear Of Destiny" gespielt hat, bekommt damit künftig die Gelegenheit dies nachzuholen.
Quelle: Golem.de