Geolock und Symbolzensur bei Spielen

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No Mercy
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Geolock und Symbolzensur bei Spielen

Beitrag von No Mercy »

Die Gamestar hat ein langes und ausführliches Interview mit dem Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen zum Thema "Geolock und Symbolzensur" (aktuell wegen dem Spiel "Hearts of Iron 4") online gestellt. Da besonders das Thema "Symbolzensur" mit den Spiel "Wolfenstein 3D" dort verknüpft wird, dürfte für die Wolfenstein-Community der Hintergrund dazu interessant sein. Hier einige Auszüge des Interviews:

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GameStar: Üblicherweise werden in den deutschen Versionen von Spielen typische NS-Symbole wie Hakenkreuze entfernt. Bei Hearts of Iron 4 sind nun allerdings Abbildungen von NS-Figuren und sogar deren Reden entfernt worden. Ist das notwendig?

Sebastian Schwiddessen: Das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen ist in Deutschland gemäß §86a StGB verboten. Kennzeichen sind danach in erster Linie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Darunter fallen zunächst eindeutig Hakenkreuze und die bekannten Symbole der NS-Zeit, etwa der sogenannte »SS-Totenkopf«, welcher auch in der deutschen Fassung von Hearts of Iron 4 entfernt wurde. Die gesetzliche Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Von der Rechtsprechung wurden daher zahlreiche weitere Symbole als verfassungswidrige Kennzeichen eingestuft. Dazu gehören auch Portraits von Adolf H.. Die Abbildung von NS-Figuren kann somit strafbar sein. Natürlich kommt es auf den Einzelfall an. So wurde etwa entschieden, dass ein Portrait von Rudolf Heß nicht strafbar ist. Verständlicherweise haben Unternehmen aber kein Interesse daran, das maximal Mögliche auszuloten, bis der Versuch am Ende doch schiefgeht.

GameStar: In anderen Spielen wie Sniper Elite 3 taucht H. auch auf. Wie ist das möglich?

Sebastian Schwiddessen: Eine Darstellung von H. ist nicht per se verboten. Die Darstellung muss letztendlich einen gewissen Symbol- und Hinweischarakter haben. Das kann bei Portraits der Fall sein. Sofern H. aber lediglich in der Handlung eines Spiels auftaucht, dürfte der Symbolcharakter fehlen. Auch hier kommt es aber auf den Einzelfall an.

GameStar: Wie kommt es, dass Hakenkreuze in Filmen erlaubt sind, in Spielen aber nicht?

Sebastian Schwiddessen: Das ist die zentrale Frage. Die Antwort ist recht einfach: Bei Spielen hat die Rechtsprechung relativ früh in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass verfassungswidrige Kennzeichen nicht erlaubt sind. Bei Filmen wurde diese Frage von der Rechtsprechung nie entschieden. Es gibt also auch kein Urteil, das besagt: »Spiele nein, Filme ja.« In Filmen wird die Verwendung seit jeher als sozialadäquat geduldet. Man denke nur an die bekannten Beispiele »Indiana Jones« oder »Inglourious Basterds«. Spiele sind erst später entstanden und wurden anfänglich mit Skepsis betrachtet.

Classic-Level ohne entsprechende Symbole
Classic-Level ohne entsprechende Symbole
GameStar: Sie sagen »Einzelfallentscheidung«. Was bedeutet das?

Sebastian Schwiddessen: Die immer wieder zu lesende Aussage »nach der Rechtsprechung sind verfassungswidrige Symbole in Videospielen verboten« ist in dieser Pauschalität eigentlich nicht richtig. Vielmehr gibt zu dieser Frage nur eine einzige nennenswerte Entscheidung: Die fast schon berüchtigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Wolfenstein 3D. Diese Entscheidung ist mittlerweile 18 Jahre alt, das Spiel selbst 24 Jahre. Heutzutage wird das Urteil in seiner Pauschalität von Juristen fast einhellig abgelehnt und gilt als veraltet. Man bedenke nur, dass zu dieser Zeit die USK noch nicht einmal verbindliche Altersfreigaben vergeben konnte. Abseits von diesem Urteil gibt es nur einige wenige Beschlagnahmeentscheidungen kleinerer Amtsgerichte, die sich mit der Thematik aber nicht näher auseinandergesetzt haben. Höchstrichterliche Rechtsprechung, etwa vom BGH, vom Bundesverwaltungsgericht oder vom Bundesverfassungsgericht gibt es zu der Frage gar nicht.

GameStar: Man liest immer wieder, dass verfassungswidrige Symbole in Filmen erlaubt seien, weil diese nach der Rechtsprechung als Kunst gelten, Spiele aber nicht. Was ist da dran?

Sebastian Schwiddessen: Auch das ist in dieser Pauschalität nicht richtig. Leider hält sich dieses Gerücht hartnäckig. Zwar hat die Rechtsprechung schon früh entschieden, dass Filme als Kunst gelten, diese Entscheidung fiel aber in einem ganz anderen Zusammenhang und hatte mit der Problematik verfassungswidriger Symbole nichts zu tun. Zu Computerspielen wiederum existiert keine Entscheidung, in der ein Gericht zu dem Ergebnis gekommen ist, Videospiele seien keine Kunst. Ein entsprechendes negatives Grundsatzurteil zur Kunstqualität von Videospielen gibt es also nicht. Tatsächlich hat die Rechtsprechung den Kunstcharakter von Spielen sogar schon in mehreren Verfahren anerkannt. So etwa das Verwaltungsgericht Köln im Rahmen der Anfechtung der Indizierung von Medal of Honor (2010). Auch die Zivilgerichte haben im Rahmen von urheberrechtlichen Streitigkeiten bereits mehrfach die Kunstqualität von Spielen anerkannt. Wenn man dann noch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kunstbegriff zugrunde legt, besteht eigentlich kaum ein Zweifel, dass auch Spiele von der Rechtsprechung als Kunst eingestuft werden. Die weit verbreitete Auffassung, dass dem nicht so sei, ist also nicht richtig. Es gibt nur noch kein Grundsatzurteil, das die Kunstqualität von Videospielen wie bei Filmen positiv festgestellt hat. Das bedeutet aber nicht, dass Videospiele nach der Rechtsprechung keine Kunst sind. Die Tendenz geht sogar in die andere Richtung.

GameStar: Woher kommt dieser Irrtum?

Sebastian Schwiddessen: Die Ursache findet sich wohl in der Einzelfallentscheidung zu Wolfenstein 3D. Das Gericht hat dort nicht geprüft, ob das Spiel möglicherweise als Kunst anzusehen ist und daher einer Ausnahme unterfällt. Zwar ist gerade dieses Manko einer der Gründe, warum das Urteil heute ganz überwiegend in seiner Pauschalität abgelehnt wird und als veraltet gilt, dennoch kann auch daraus nicht geschlossen werden, dass Videospiele nach der Rechtsprechung nicht als Kunst gelten. Das Gericht hat sich zu der Frage schlichtweg überhaupt nicht geäußert, weder positiv noch negativ.

GameStar: Wie stehen denn die Chancen, dass sich die Situation für deutsche Spieler noch einmal ändert und Symbol-Anpassungen oder Geolokalisierung aus diesem Grund für den deutschen Markt nicht mehr notwendig sind?

Sebastian Schwiddessen: Rechtlich gesehen stehen die Chancen dafür gar nicht mal schlecht. Wie bereits erwähnt, wird die Einzelfallentscheidung in Sachen Wolfenstein 3D nach heute fast einhelliger Ansicht als zu pauschal und veraltet angesehen. Die Ausgangssituation ist heute zudem eine ganz andere. Es gibt die USK als Kontrollinstanz und Spiele sind von der Rechtsprechung und anderen Institutionen vielfach als Kultur- und Kunstgut anerkannt worden. Entsprechend könnte auch vor Gericht argumentiert werden. Erforderlich ist letztendlich nur eine neue Gerichtsentscheidung, die sich dann idealerweise diesmal auch mit der Kunstfrage als Ausnahme auseinandersetzt und den Fehler der Wolfenstein-3D-Entscheidung korrigiert. Prozessual gibt es durchaus vielversprechende Möglichkeiten, um ein solches Urteil zu erstreiten.

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Das gesamte Interview ist noch deutlich länger und ausführlicher. Dies würde aber dann doch etwas den Rahmen für eine News auf der City überschreiten. Daher sind einige Fragen (besonders die zu "Hearts of Iron 4") nicht erwähnt. Das komplette Interview könnt ihr bei der Quelle nachlesen.
Quelle: Gamestar
Carposept
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Re: Geolock und Symbolzensur bei Spielen

Beitrag von Carposept »

Zensur sollte in den meisten Spielen abholen
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Prinz Eisenherz
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Re: Geolock und Symbolzensur bei Spielen

Beitrag von Prinz Eisenherz »

Carposept hat geschrieben:Zensur sollte in den meisten Spielen abholen
Mich holt so manches ab - bestimmt aber keine Zensur.

(Wahrscheinlich benutzt du einen hundsmiserablen Translator)
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